Neue Informationen zur Notfallbetreuung

Corona Infos – neu seit 20.03.2020, 15.30 Uhr

Liebe Eltern,

kurz vor dem Wochenende hat uns diese Nachricht des Ministeriums erreicht:

Betreff Notbetreuung:

….Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.

 

Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

 

Link zum Formular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

 

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung (vgl. MSB NRW).

Meine Bitte:

Sollten Sie dringenden Betreuungsbedarf haben und keine andere Möglichkeit sehen, melden Sie sich bitte am Montag, 23.03.2020, um 8.00 Uhr in der Schule (auch telefonisch und per Mail). Ich bitte zu bedenken, dass bei der Aufnahme vieler Kinder auch die Ansteckungsgefahr steigt!

Deshalb überlegen Sie sehr genau, ob wirklich keine andere Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind besteht.

Ich hoffe, wir schaffen das!!! Bleiben Sie gesund!!!

A. Koppe