Sehr geehrte Eltern,
die Stadt Wuppertal hat in den letzten Wochen auch aufgrund der vielen verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürger die Corona-Krise gut in den Griff bekommen. Allerdings befürchtet der Krisenstab ein deutliches Ansteigen der Infektionszahlen, wenn nicht weiterhin alle bestehenden Regelungen zur Bewältigung der Pandemie uneingeschränkt beachtet werden.
Der Krisenstab der Stadt Wuppertal hat die Schulen daher eindringlich gebeten, Sie als Eltern mit diesem Brief vor dem Schulbeginn wegen der andauernden Corona-Pandemie insbesondere auf die Pflichten aus der Coronaeinreiseverordnung hinzuweisen.
Danach müssen Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise nach NRW in einem Risikogebiet aufgehalten haben, nach ihrer Rückkehr für einen Zeitraum von 14 Tagen zu Hause bleiben. Die betroffenen Personen sind darüber hinaus verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren. Durch die unmittelbar geltende Verordnung muss keine gesonderte Quarantäne-Entscheidung durch das Gesundheitsamt verhängt werden. Die Verpflichtung, sich zu Hause für 14 Tage abzusondern, besteht unmittelbar. Pflichtverletzungen können mit Bußgeldern geahndet werden.
Zu den sogenannten Risikogebieten gehören in Europa derzeit u. a. die Länder Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Serbien, Montenegro, Nordmazedonien , Luxemburg und Teile der Türkei sowie Spaniens. Aktuelle Informationen können Sie der Homepage des RKI unter dem Link
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
entnehmen. Da sich die Einstufung als Risikogebiet häufig verändert, sollten Sie sich regelmäßig informieren.
Darüber hinaus besteht ab Samstag, den 08.08.2020, die Pflicht zu einer Testung nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet.
Ausnahmsweise kann die Quarantäne verkürzt werden, wenn ein sogenannter Negativtest vorgelegt wird, der bei Einreise allerdings nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der Test kann danach noch im Urlaubsland, am Flughafen oder nach der Rückkehr über den Hausarzt veranlasst werden. Der Test entbindet nicht von der Pflicht, das Gesundheitsamt über die Rückkehr aus einem Risikoland zu unterrichten. Dies auch vor dem Hintergrund, dass ein Test keine absolute Sicherheit dafür bietet, dass die negativ getestete Person sich nicht doch angesteckt haben könnte. Alle Beteiligten sind trotz des Testergebnisses aufgefordert, wachsam zu sein und ggf. bei Symptomen sofort einen weiteren Test zu veranlassen.
Sie möchten als Eltern, dass wir Ihre Kinder maximal vor gesundheitlichen Gefahren schützen. Das können wir nur gemeinsam schaffen, indem sich jeder einzelne von Ihnen verantwortlich verhält. Beachten Sie daher bitte folgende Regelungen:
- Schicken Sie Ihre Kinder nicht in die Schule, wenn Sie sich in den letzten 14 Tagen vor Schulbeginn in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
- Für den Fall, dass Sie einen Negativtest für Ihr Kind vorweisen können, beobachten Sie, ob Ihr Kind oder andere Familienmitglieder Symptome entwickeln, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten.
- Melden Sie sich in jedem Fall beim Gesundheitsamt, wenn Sie in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet waren.
- Weiterhin wichtig sind außerdem: Abstand halten, kein Umarmen, kein Händeschütteln, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie gründliches Händewaschen.
Der Krisenstab wünscht einen guten Start in das neue Schuljahr und bedankt sich für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
i. V.
gez. Dr. Kühn