Vorläufige Regelungen zur Notbetreuung ab Mittwoch, 18.03.2020

Liebe Eltern,

wie Sie unseren Infos von gestern entnehmen können, werden ab Mittwoch, 18.03.20, nur noch in Ausnahmefällen Kinder in die Notbetreuung aufgenommen! Hierzu gibt es inzwischen eine Anweisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, hier ein Auszug zu den Aufnahmevoraussetzungen in eine Notbetreuung:

 

// Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Erziehungsberechtigten sogenannte “Schlüsselpersonen” sind. Das sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere: Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.  (…) Diese Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinerziehend sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind. Kinder dürfen nicht gebracht werden, wenn sie

  • Krankheitssymptome aufweisen
  • wissentlich in Kontakt zu infizierten Personen stehen, es sei denn seit, dass seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen
  • sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) es sei denn, dass 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen

Hier sind die Eltern in der Verantwortung zu entscheiden, ob die Kinder betreut werden können oder nicht. //

 

Wir hoffen, dass wir spätestens am Montag einen Musterbrief erhalten werden, den wir Ihnen hier auf der Homepage zur Verfügung stellen können. Nach letztem Stand gelten folgende Kriterien für die Zulassung zur Notbetreuung, die ich als Schulleitung streng überprüfen muss:

  • Ihr Kind wird nur zugelassen, wenn alle Erziehungsberechtigten und/oder in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind lebenden Personen zu einer der aufgeführten Berufsgruppen gehören.
  • Für alle entsprechenden Erwachsenen muss dann eine eigene Arbeitgeberbescheinigung vorgelegt werden.
  • Diese Bescheinigungen sind bis spätestens Dienstag, 17.03.2020, 11.00 Uhr schriftlich in unserer Schule einzureichen.

Die Bescheinigung muss folgendes enthalten:

Eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass Sie eine unverzichtbare Schlüsselrolle für das Unternehmen innehaben. Dazu gehört auch eine kurze Information über die entsprechende Tätigkeit vor Ort.

 

Wir werden Sie rechtzeitig informieren, ob Ihr Kind für eine Notbetreuung in Frage kommt. Wie die Notbetreuung genau aussehen wird, werden wir schulintern bis spätestens Dienstagmittag festlegen und den entsprechenden Eltern mitteilen.

 

Ich bitte Sie noch einmal, alles dafür zu tun, die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Gesundheitsschutz der Kinder hat Vorrang vor der Betreuung!

 

Herzliche Grüße

Angela Koppe